Förderung / Sammelanträge
Einen erheblichen Zeitaufwand beanspruchen Sammelanträge, die wegen der Bagatellgrenzen vielen Waldbesitzern überhaupt erst eine Förderung ermöglichen.
Äußerst belastend und frustrierend sind die langen Bearbeitungszeiten der Anträge. Teilweise betrugen sie bis über ein Jahr, bis die Mittel endlich ausgezahlt wurden.
Bei Sonderaktionen, wie der Beantragung der Bundeswaldprämie, arbeiten die FBGen (ebenfalls mit erheblichem Zeitaufwand) den Waldbesitzern zu und stellen die erforderlichen Daten und Dokumente bereit, soweit dies die FBGen betrifft.
Aktuelles zu den Förderanträgen
Zu unterscheiden sind Förderanträge, die die Waldbesitzer selbst stellen (und für die die FBG ggf. Zuarbeit leistet) und Förderanträge, die in Form von Sammelanträgen durch die FBG gestellt werden.
A: Einzelanträge: Antragstellung durch die Waldbesitzer
Teilnahme als FBG-Mitglied am „Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement“
mit Textbeiträgen von Daniel Holzer (FBG Todtnau, Stand Mai 2023)
Um Waldbesitzende bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel zu unterstützen, hat die Bundesregierung eine Fördermöglichkeit geschaffen. Das „Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement“ honoriert dabei besonders den Erhalt der Wälder als Kohlenstoffspeicher sowie deren nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die Tatsache, dass die Klimaleistung der Wälder nun honoriert wird sowie die Förderhöhe von 100 €/ha und Jahr machen das Förderprogramm für viele Waldbesitzer sehr interessant.
Da beim Förderprogramm jedoch neue Wege beschritten werden und es in der Vergangenheit kein vergleichbares Förderprogramm gab, stellen sich für Waldbesitzende viele Fragen.
Bitte sehen Sie davon ab, sich bei Fragen zum Förderprogramm an die FBG zu wenden, da wir hierzu keine Auskünfte erteilen können.
Hier finden Sie jedoch Informationen zum PEFC-Fördermodul (FöMo) sowie Verweise an den zuständigen Stellen.
Wo kann ich mich über das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement informieren?
Direkt beim Förderprogrammträger, der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR): FNR: Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Zur Auslegung der Kriterien bietet PEFC ein FAQ (häufige Fragen) an: FAQ zum PEFC-Fördermodul
Wo stelle ich einen Antrag auf Zuwendung zum „Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement“?
Der Antrag kann (ausschließlich) in digitaler Form direkt auf der Homepage der FNR gestellt werden: Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement: Online-Antrag (klimaanpassung-wald.de)
Wie wird die Einhaltung der Anforderungen an das „Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement“ nachgewiesen?
Die Einhaltung der Kriterien wird über das PEFC-Zusatzmodul (PEFC-FöMo) oder eine FSC-Zertifizierung nachgewiesen. Der Zuwendungsempfänger muss der FNR einmal jährlich den Nachweis über die Teilnahme an der Zertifizierung vorlegen (in Form einer Zertifizierungsurkunde).
Wie kann ich am PEFC-FöMo teilnehmen?
Als Mitglied der FBG Kleines Wiesental bzw. der FBG Dreiländereck sind Ihre Waldflächen bereits PEFC-zertifiziert und Sie erfüllen eine der Grundvoraussetzungen zur Teilnahme am PEFC-FöMo. Melden Sie sich nach Erhalt Ihrer Fördernummer (der FNR) im PEFC-Nutzerportal an, auf Nachfrage bei uns erhalten Sie einen Registrierungscode, mit welchem Sie sich als Mitglied der FBG Todtnau ausweisen können.
Hier geht es zur PEFC-Nutzerportal: PEFC
Wo erhalte ich den Nachweis über die Teilnahme am PEFC-FöMo?
Der Nachweis wird nicht von der FBG Kleines Wiesental bzw. der FBG Dreiländereck ausgestellt, sondern steht nach erfolgreicher Registrierung als Download im PEFC-Nutzerportal zur Verfügung.
Welche Kosten kommen auf die Waldbesitzer zu?
PEFC wird eine Zertifizierungsgebühr von 3€/ha und Jahr erheben, diese wird von der FBG abgeführt. Ende des Jahres werden den Waldbesitzern die Zertifizierungskosten zusammen mit einer FBG-Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Letztere wird über den Zeitbedarf abgerechnet. Derzeit gehen wir von etwa einer Viertelstunde pro Jahr und Waldbesitzer aus. Der aktuelle Stundensatz beträgt 60 €/Std. netto.
B: Sammelanträge: Antragstellung für die Waldbesitzer durch die FBG
Im Juli 2023 werden die Vertreterversammlungen der beiden FBGen Kleines Wiesental und Dreiländereck Satzungsänderungen beschließen, die das Stellen von Sammelanträgen für die Waldbesitzer als Standardaufgabe erfasst. Damit können dann die FBGen gemeinsam mit dem Forstbezirk die komplexen Anträge (derzeit für die Schadholz-Aufarbeitung und den Transport von Schadholz auf Zwischenlager) stellen, ohne dass jeweils eine Unterschrift der Waldbesitzer für eine konkrete Holzmenge eingeholt werden muss, was zu erheblichem Aufwand und Zeitverzögerungen geführt hat. Die Waldbesitzer werden lediglich per Serienbrief über die Antragstellung informiert. Natürlich kann bis zu einem Stichtag der Antragstellung widersprochen werden.
Förderung der Aufarbeitung von Schadholz
Die Forstverwaltung hat mit der Zusammenstellung der tatsächlichen Schadholzmenge je Waldbesitzer einen hohen Aufwand: in der Regel gibt es je Holzaufnahme sowohl Schad- als auch Frischholz, teilweise als Prozentsatz. Im Antrag selbst darf nur das Schadholz auftauchen. Die Listen müssen also geteilt werden. Daher erfolgt die Zuarbeit der Forstverwaltung an die FBG derzeit nur einmal jährlich im Folgejahr. Gefördert wird die Aufarbeitung von von Waldschädlingen befallenem Nadelholz und unmittelbar befallsgefährdetem, bruttauglichem geworfenen und gebrochenem Holz. Der Fördersatz beträgt 6 €/Fm.
Förderung des Transports von Schadholz in Nass- oder Trockenlager
Gefördert wird er direkte Transport vom Hiebsort oder zentralen Abfuhrplatz in ein Zwischenlager. Die Holzmenge kann nur einmalig gefördert werden.
Der Brennholztransport für den Eigenbedarf ist von der Förderung ausgeschlossen.
Der Transport auf werksvorgelagerte Plätze der Holzkäufer ist nicht förderfähig.
Die Lagerung muss so erfolgen, dass eine Gefährdung der umliegenden Bestände durch ausfliegende Borkenkäfer vermieden wird.
Die FBGen Kleines Wiesental und Dreiländereck verfügen derzeit nicht über Nasslager, so dass nur ein Transport auf einen Umschlagplatz (in der Regel für Exportholz) in Frage kommt.
Der Fördersatz beträgt 7 €/Fm.
Detaillierte Information über die Förderung zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald (Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Teil F) erhalten Sie hier: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Nachhaltige_Waldwirtschaft_NWW_Teil_F