FBGen Kandern: PEFC-Gruppenzertifizierung (beide FBGen) - FBG-Kandern

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PEFC-Gruppenzertifizierung
In Ergänzung der gesetzlichen Regelungen (insbesondere Bundes- und Landeswaldgesetz) sind seit einigen Jahren zusätzliche Vorgaben zur pfleglichen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Rahmen einer Zertifizierung gültig.
Die beiden wichtigsten Zertifikate sind FSC (Forest Stewardship Council) und PEFC (s. u.).

PEFC-Zertifizierung - was ist das?
Der PEFC-Prozess wurde im August 1998 von skandinavischen, französischen, österreichischen und deutschen Waldbesitzern initiiert.
Als Pan European Forest Certification Council (PEFCC) am 30. Juni 1999 in Paris gegründet, traten 2002 auch nicht-europäische Mitglieder bei, so dass am 31.10.2003 die Bedeutung des Akronyms PEFC in „Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes“ („Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen“) geändert wurde.

PEFC bildet den internationalen Rahmen zur Anerkennung nationaler Zertifizierungssysteme und -initiativen. Das Technische Dokument sowie die Satzung des PEFC (www.pefc.org) definieren Mindestanforderungen für Waldzertifizierungssysteme und Standards, die auf nationaler und regionaler Ebene erfüllt werden müssen.

Holz und Holzprodukte, die den Anforderungen von PEFC genügen, können mit dem PEFC-Gütesiegel gekennzeichnet werden, wenn ein glaubwürdiger Produktkettennachweis (Chain-of-Custody) sichergestellt ist. Das Holz aus den Wäldern unserer Mitglieder ist demnach so genanntes PEFC-Holz.

Praktisch alle Holzabnehmer der FBG verlangen eine solche Zertifizierung im Rahmen der Lieferketten-Zertifizierung.
Die FBGen Dreiländereck und Kleines Wiesental in ihrer Gesamtheit - und damit jedes Mitglied der beiden forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse - ist nach den PEFC-Kriterien Gruppen-zertifiziert.
Damit sind ihre Mitglieder verpflichtet, die entsprechenden PEFC-Vorgaben zu beachten und umzusetzen. Seit 2020 gelten überarbeitete Standards, die für unsere Mitglieder verpflichtend sind.
Sie finden diese auf der Seite www.pefc.de.

Für Auskünfte steht Ihnen auch die FBG-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Zu den PEFC-Standards zählen insbesondere:

Gesundheit des Waldes
keine flächige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
keine flächige Befahrung des Waldbodens, Rückegassenabstand mind. 20 m
Vermeidung von Rückeschäden durch pflegliche Waldarbeit und den Einsatz geeigneter Maschinen

Produktionsfunktion des Waldes und biologische Vielfalt
die Holzproduktion wirkt sich positiv auf das Klima durch die Speicherung von Kohlenstoff und die Abgabe von Sauerstoff aus
Verwendung standortgerechter Baumarten
Schaffung von Mischbeständen mit ausreichender Umtriebszeit
Förderung der natürlichen Verjüngung durch entsprechende Hiebsgestaltung und angepasste Wildbestände
(Einwirkung über die Jagdgenossenschaft auf die entsprechende Gestaltung der Jagd)
Förderung und Erhaltung von geschützten Biotopen, Totholz und seltenen Baumarten

Schutzfunktion der Wälder
Schutz des Wassers durch Verwendung biologisch schnell abbaubarer Kettenöle und Hydraulikflüssigkeiten
Mitführen eines Notfallsets für Öl- und Treibstoffschäden an Maschinen
Verwendung von Sonderkraftstoffen für die Motorsäge

Gesellschaftliche Funktion der Wälder
Einsatz von zertifizierten Unternehmern und Dienstleistern:
(Von dieser Regelung sind ausgenommen  Betriebe, die nach § 19 UStG „Besteuerung der Kleinunternehmer“ keine Umsatzsteuer leisten sowie die Aufarbeitung von nachgewiesenem Kalamitätsholz)
Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Absolvierung eines Motorsägenlehrgangs (auch durch Brennholz-Selbstwerber)
Rücksichtnahme auf Boden- und Kulturdenkmale

Diese Bestimmungen sind nicht als Reglementierung zu verstehen, sondern dienen letztendlich den Interessen der Waldbesitzer, nämlich der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Grundlagen für das Baum- und Holzwachstum und dem Schutz und der Gesundheit der im Wald tätigen Menschen.

Die letzten Überprüfungen (Audits) fanden für die FBG KWT 2017, für die FBG DLE 2021 statt.
FBG Dreiländereck w. V.
Tel. +49 7621 410 1107
Fax +49 7621 410 91107
FBG Kleines Wiesental w. V.
Fax +49 (0) 7621 410-4398
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