Leistungsentgelte
Wie bereits erwähnt, muss sich die FBG Dreiländereck über den Holzverkauf und die Fördermittel finanzieren.
Bis Ende 2019 (so lange lief der Holzverkauf über den Landkreis) konnten keine nennenswerten Rücklagen gebildet werden.
Es versteht sich, dass für das wirtschaftliche Handeln die Bildung einer Liquiditätsreserve unabdingbar ist.
Die Mitgliedschaft in der FBG ist beitragsfrei. Stattdessen werden Leistungsentgelte erhoben, die sich an den verkauften Festmetern orientieren.
Dieses Modell wurde zuletzt in der Vertreterversammlung 2022 einstimmig beschlossen.
Eine Evaluierung (Überprüfung, Bewertung) erfolgt nach Vorlage der Bilanz 2022, also im Jahr 2023.
Hier finden Sie die aktuelle Zusammenstellung der Leistungsentgelte der FBG Dreiländereck: