Unternehmer-Vorfinanzierung
Auf Wunsch des Waldbesitzers übernimmt die FBG gegen eine geringe Gebühr die Vorfinanzierung der Unternehmer-Dienstleistungen für private Waldbesitzer.
Sobald die Holzverkaufserlöse eingehen, wird das verauslagte Geld vom Holzerlös abgezogen.