Forstbetriebsgemeinschaf Dreiländereck - FBG-Kandern

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Rechtsform und Aufgaben

Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Dreiländereck wurde im Herbst 1992 gegründet. Sie wird in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins (w. V.) geführt und ist seit 1992 durch die Forstdirektion Freiburg gemäß Bundeswaldgesetz anerkannt. Zum Zeitpunkt der Gründung der FBG entsprach die räumliche Zuständigkeit der des damaligen Forstamtes Lörrach.

Die FBG ist ein freiwilliger Zusammenschluss kommunaler und privater Waldbesitzer im westlichen, nordwestlichen und südlichen Bereich des Forstbezirks Kandern. Ende 2021 hatte die FBG gut 2.100 private und kommunale Mitglieder mit etwa 8.450 ha Mitgliedsfläche.

Somit entspricht die Gebietskulisse der beiden FBGen Dreiländereck und Kleines Wiesental einerseits der des heutigen Forstbezirks Kandern und die FBG Todtnau deckt andererseits das Gebiet des Forstbezirks Todtnau ab.

Immer wieder kam es im Lauf der letzten Jahrzehnte durch Gebiets- und Zuständigkeitsänderungen bei der Forstverwaltung auch zu Änderungen im Zuschnitt des Zuständigkeitsgebietes der Forstbetriebsgemeinschaften.

Ein Meilenstein war die Aufnahme der Mitglieder der FBG Kandern mit der konstituierenden Vertreterversammlung am 1. Februar 2006. Der Beschluss zur Auflösung der FBG Kandern und dem Beitritt zur FBG Dreiländereck erfolgte am 20.12.2005.

Bis Ende 2019 hatte die FBG Dreiländereck den Holzverkauf über das Forstamt, später den Forstbezirk organisiert. Dort wurde mit relativ umfangreichem Personaleinsatz das Holz bestmöglich vermarktet. Nach der Struktur- und Verwaltungsreform des Landkreises Lörrach 2019, mit der die Auflösung der kreiskommunalen Holzverkaufsstelle beschlossene Sache war, ist die FBG Dreiländereck seit 1.1.2020 eigenverantwortlich für den Holzverkauf ihrer Mitglieder zuständig.

Damit ist auch die Erwirtschaftung der für den Betrieb benötigten Mittel erforderlich, während vorher ein allfälliger Verlust der wirtschaftlichen Tätigkeit (bei nicht kostendeckenden Gebühren) durch den Kreishaushalt getragen wurde.

Dazu ein Beispiel aus dem Geschäftsbericht 2007: " In 334 Fällen war der Abrechnungsbetrag so klein, dass die Mindestgebühr von 5.- € erhoben wurde. Beim „normalen“ Provisionssatz von 1,9% wären für diese 334 Abrechnungen insgesamt 950.- € angefallen, durch Erhebung der Mindestgebühr fielen insgesamt 1.670.- € an." Es versteht sich, dass eine Abrechnung kaum für 5 € erstellt werden kann.

2022 kann die FBG Dreiländereck bereits auf 30 Jahre ihres Bestehens zurückblicken, davon auf 16 Jahre seit der Fusion mit der FBG Kandern. Etwa 946.000 Festmeter Holz wurden während dieser Zeit vermarktet. Die Holzerlöse erbrachten knapp 60 Mio. Euro. Dahinter stehen über 14.000 Verkäufe und über 32.000 Holzgeld-Abrechnungen mit den Waldbesitzern.

Finanzierung

Der Personal- und sonstige Kostenaufwand der FBG wird über die Leistungsentgelte bestritten. Außerdem gibt es Fördermittel für die Zusammenfassung des Holzangebotes, also die Tatsache, dass Kleinmengen aus dem Privatwald überhaupt erst durch eine Mengenbündelung marktfähig (verkaufbar) werden. Die Mitgliedschaft selbst ist beitragsfrei.

Um die Vermarktungskosten je Festmeter niedrig zu halten, ist das Solidaritätsprinzip der Grundpfeiler der Gemeinschaft: je mehr Holz von den Mitgliedern über die FBG vermarktet wird, desto geringer fallen die Kosten je Festmeter aus. Für eine bessere Erlössituation können die Mitglieder auch insofern selbst beitragen, indem sie die Anwendung von Kleinmengenabschlägen durch geeignete Poltergrößen (in der Regel eine mindestens eine halbe Fuhre = 15 Festmeter) vermeiden. Einzelstämme oder Kleinstmengen werden auf Grund der begrenzten Frachtkapazität und der hohen Logistikkosten (Lkw-Stunde derzeit bis zu 150 €) zunehmend unvermarktbar.

Der Geschäftsumfang ist stark vom Holzmarkt und dem Anfall von Zwangsnutzungen (Sturm- u. Käferholz) abhängig. Er liegt in der Regel um 30.000 bis 40.000 Festmeter mit einem Umsatzvolumen von 2 bis 4 Mio. Euro.
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind nach der turnusgemäßen Wahl zuletzt 2022 für drei Jahre bestimmt:

• der Vorstand
bestehend aus
- dem Vertreter des Kommunalwaldes Christian Renkert (Bgm. Schliengen, zugleich Vorsitzender)
- dem Vertreter des Kommunalwaldes Mario Singer, (Bgm. Malsburg-Marzell, zugleich stellv. Vorsitzender)
- dem Vertreter des Privatwaldes Günter Vollmer
- dem Vertreter des Privatwaldes Matthias Wehrlin
- dem Geschäftsführer (Michael Meyer-Heisig)

die Mitgliederversammlung
Tritt nur bei Bedarf oder auf schriftl. Verlangen von mind. 50 Mitgliedern zusammen

• die Vertreterversammlung
Die große Zahl der Mitglieder legt nahe, neben der Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung als überschaubares und handlungsfähiges Organ in der Satzung zu verankern.
- Vorsitzender ist Gunther Braun (Bgm. Steinen)
- stellv. Vorsitzender ist Marco Muchenbergerger (Bgm. Inzlingen)

Die Vertreterversammlung setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Privatwaldvereinigungen
WWG Endenburg (Günter Vollmer)
WBG Schlächtenhaus (Heinz Schleith)
WBG Weitenau (Dieter Baier)
PW Wittlingen (N.N.)

Kommunen
Gemeinde Bad Bellingen (Carsten Vogelpohl)
Gemeinde Efringen-Kirchen (Philipp Schmid)
Gemeinde Grenzach-Wyhlen (Andrea Ilse)
Gemeinde Malsburg-Marzell (Mario Singer, zugleich Kommunalwald < 50 ha und Privatwald Malsburg-Marzell)
Gemeinde Schallbach (Christian Iselin)
Gemeinde Schliengen (Christian Renkert, zugleich Privatwald Schliengen)
Gemeinde Steinen (Gunther Braun)
Stadt Kandern (Simone Penner)
Stadt Lörrach (Mario Wenk)
Stadt Weil am Rhein (Beate Grether)

Der Vorstand
Christian Renkert
Mario Singer
Michael Meyer-Heisig
Dr. Michael Meyer-Heisig
Mario Singer
Christian Renkert
Günter Vollmer
Günter Vollmer
Matthias Wehrlin
Matthias Wehrlin
Die Vertreterversammlung
Gunther Braun
Gunther Braun
Vorsitzender
Mirco Muchenberger
Mirco Muchenberger
Stellv. Vorsitzender
• Geschäftsstelle
In der Geschäftsstelle wird das Tagesgeschäft abgewickelt.
Die Geschäftsstelle der FBG Dreiländereck befindet sich in der Hauptstraße 39 in Kandern. Im September 2021 konnte die beengte Situation im Erdgeschoss und 1. OG beendet und die sanierten Räume im 2. OG, gemeinsam mit der FBG Kleines Wiesental, bezogen werden. Nun ist ausreichend Platz vorhanden und das Arbeiten deutlich erleichtert. Im selben historischen Forstamtsgebäude ist die Verwaltung des Forstbezirks untergebracht.
Das Personal der FBG besteht aus dem Geschäftsführer, seinem Stellvertreter und zwei Teilzeit-Sachbearbeiterinnen.

Das Personal der Geschäftsstelle
Michael Meyer-Heisig
Ralf Schiller
Dr. Michael Meyer-Heisig
Ralf Schiller
Monika Enzenross
Monika Enzenross
Petra Heitz
Petra Heitz
FBG Dreiländereck w. V.
Tel. +49 7621 410 1107
Fax +49 7621 410 91107
FBG Kleines Wiesental w. V.
Fax +49 (0) 7621 410-4398
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