Holzverkauf
Die Hauptaufgabe der beiden Forstbetriebsgemeinschaften besteht in der Vermarktung des Holzes der Mitglieder an örtliche und überörtliche Abnehmer.
Durch die Bündelung anfallender Klein- und Kleinstmengen zu verkaufsfähigen Losen werden viele Hiebsmaßnahmen für Kleinprivatwaldbesitzer überhaupt erst wirtschaftlich durchführbar.
Meist wird auf Wunsch der Waldbesitzer auch die Abrechnung der Unternehmereinsätze bei der Holzernte über die FBG durchgeführt. Dies erspart dem Waldbesitzer, in Vorleistung zu gehen. Die Kosten der Unternehmer-Dienstleistungen werden dann bei der Gutschrift vom Holzerlös abgezogen.
Die Organisation und Kontrolle der Hiebsmaßnahmen erfolgt durch die Revierförster, die eng mit der FBG zusammenarbeiten. Die Revierleiter beraten die Waldbesitzer auch in allen waldbaulichen Fragen (Wiederaufforstung, Bestandespflege) und staatliche Fördermöglichkeiten.